VERHALTENSREGELN

Die folgenden Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten!

Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet oder verletzt werden. Die Ausrüstung soll aus vollständiger, enganliegender Kleidung, festen Schuhen, Vollvisierhelm und eventuell Handschuhen bestehen. Lange Haare müssen mit einem Gummi zusammengebunden und unter dem Helm verstaut werden. Halstücher und Schals müssen vor dem Fahren unbedingt ausgezogen werden. Abgelegte oder störende Gegenstände können Sie beim Personal hinterlegen.

Während des Fahrbetriebs ist folgendes zu beachten:

Es darf nur in die vorgeschriebene Fahrtrichtung gefahren werden.

Es gelten die aushängenden Flaggen- und Signalregelungen.

Hinweise der Streckenposten sind strengstens zu befolgen.

Unsportliche und gefährliche Fahrweise führt zur sofortigen Disqualifikation.

Bei einem Zwischenfall auf der Strecke darf das Kart auf keinem Fall verlassen werden.

Der stehengebliebene Fahrer muss deutlich den rechten Arm in die Höhe ausstrecken.

Der vorherige Genuss von Alkohol oder Rauschmitteln ist verboten und führt zum sofortigen Fahrverbot.

Die Geschwindigkeit ist den Streckenverhältnissen anzupassen.

Die Nichtbeachtung einer der genannten Regeln berechtigt das Personal zum sofortigen Ausschluss des Fahrgastes.

FLAGGENKUNDE

Rote Flagge und rotes Rundumlicht

ACHTUNG GEFAHR! Rennabbruch - sofort anhalten, nicht aus dem Kart aussteigen.

Gelbe Flagge und gelbes Rundumlicht

ACHTUNG GEFAHR! Absolutes Überholverbot, langsam fahren, Personal ist auf der Strecke, nicht aus dem Kart aussteigen.

Blaue Flagge

Schnelleres Kart folgt - Bitte überholen lassen.

Schwarz-weiss-karierte Flagge

Letzte Runde - langsam in die Boxengasse fahren.

HAFTUNGSERKLÄRUNG

Die Kartbahn-Brombach GbR übernimmt keine Haftung bei Unfällen, insbesondere Sachschäden oder Personenschäden, es sei denn, dass diese aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fa. Kartbahn-Brombach GbR beruhen. Haftpflichtansprüche der Fahrer gegen die Eigentümer und gegen die von diesen mit der Unterhaltung der Kartbahn beauftragten Personen sind ausgeschlossen. Jeder Fahrgast haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden ursächlich zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere auch für Beschädigungen am Kart infolge unsachgemäßer Fahrweise. Der Haftungsausschluss wird mit Benutzung der Bahn anerkannt und wirksam.

Die Benutzung der Indoor-Kartbahn erfolgt auf eigene Gefahr! Eltern haften für Ihre Kinder!